AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das rechtliche Verhältnis zwischen dem Kunden und der Netchange AG (nachfolgend «Netchange»). Die jeweils aktuell verbindliche Fassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auf unserer Webseite www.netchange.ch oder kann bei uns schriftlich angefordert werden.
1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und Netchange. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Netchange Vertragsbestandteil. Vorliegende AGB gelten auch, wenn Netchange in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
2. Offerte
Netchange unterbreitet dem potenziellen Kunden eine schriftliche Offerte, welche den Leistungsumfang, den Preis sowie projektspezifische Einzelheiten enthält. Der Vertrag mit dem Kunden kommt durch die Annahme der Offerte durch den Kunden zustande. Mit der Annahme der Offerte beauftragt der Kunde Netchange. Damit werden die Offerte sowie die vorliegenden AGB zu Vertragsbestandteilen. Soweit in der Offerte nichts Abweichendes vereinbart wird, regeln die vorliegenden Grundsätze sämtliche Beziehungen zwischen dem Kunden und Netchange. Spezifizierende, ergänzende oder abweichende Vereinbarungen werden schriftlich in der Offerte oder in einer ergänzenden Vereinbarung definiert.
3. Lieferung
Wurde nicht explizit eine andere Vereinbarung getroffen, so sind Lieferfristen und -termine für Netchange nicht verbindlich.
Produkte werden grundsätzlich nur an Adressen in der Schweiz geliefert. Die Auftragsausführung beginnt nach Eingang der Zahlung.
Der Versand von Produkten durch die Netchange erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Beschädigungen müssen beim Warenempfang dem Transporteur gemeldet werden. Beanstandungen betreffend Ausführung und Menge der Lieferung sind innert 5 Tagen nach Warenempfang der Netchange schriftlich (E-Mail genügt) geltend zu machen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
4. Lizenzen und Urheberrechte
Mangels abweichender schriftlicher Übereinkunft zwischen den Parteien überträgt Netchange die zweckgebundenen Nutzungsrechte an den von ihr geschaffenen Arbeitsresultaten an den Kunden (Zweckübertragungstheorie). Die Urheberrechte an Schulungsunterlagen, Beratungskonzepten, Software, Webapplikationen, Apps, Chatfunktionen, Webshops, Programmen, Cloudfunktionen und dergleichen werden nur in dem Umfang an den Kunden übertragen, in welchem diese zur Nutzung zum vereinbarten Zweck notwendig sind. Eine weitergehende Übertragung von Urheber- und Nutzungsrechten, insbesondere die Folgenutzung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus sowie die Weitergabe von Urheber- oder Nutzungsrechten an Dritte, bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung und Abgeltung.
Netchange darf das Arbeitsresultat für Eigenwerbung nutzen und dieses auch im Internet oder auf Druckmedien öffentlich präsentieren. Netchange verwendet dabei Pseudonyme anstelle des Namens des Kunden. Nach Absprache mit dem Kunden, kann auch dessen Name verwendet werden.
Netchange behält sich insbesondere vor, Codes welche zu Gunsten des Auftraggebers geschrieben wurden zukünftig unbegrenzt weiterzuverwenden und Teile daraus zu veröffentlichen. Die Nutzungsrechte an nicht realisierten Projekten, welche aufwandbezogen entschädigt oder im Rahmen eines Projektierungsauftrages geschaffen und pauschal abgegolten wurden, verbleiben bei Netchange.
5. Gewährleistung
A. Waren
Sämtliche Angaben zu den Produkten, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik, welche die Funktionalität eines Produktes verbessern, sowie Irrtum bei der Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten. Alle technischen Informationen zu den einzelnen Produkten beruhen auf den Angaben des Herstellers und sind in diesem Rahmen verbindlich.
Für Waren, die Netchange nicht selbst hergestellt hat, gelten die Garantiefristen und Vereinbarungen des Herstellers. Weitergehende Garantien sind wegbedungen.
Der Kunde ist sich insbesondere bewusst, dass bei Artikeln welche nicht mehr zu reparieren oder nicht mehr lieferbar sind Netchange oder der Lieferant den Garantieanspruch mit einen gleichwertigen Ersatzartikel oder eine Gutschrift zum aktuellen Wert des defekten Artikels abgelten kann. Die Netchange hat keinerlei Einfluss auf die Reparaturdauer. Für Ersatzartikel bleibt die Garantiezeit ab dem ersten Lieferdatum verbindlich. Das Recht auf Wandelung oder Minderung ist ausgeschlossen.
Die Netchange übernimmt keinerlei Haftung für Datenverluste, die im Rahmen von Garantie- und Reparaturarbeiten entstehen können.
B. Werke
Erstellt die Netchange für den Kunden ein Werk wie namentlich eine Software, so hat der Kunde innert 14 Tagen seit Lieferung Mängel oder Fehler schriftlich (E-Mail genügt) mitzuteilen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zahlungsrückbehalt. Nach ungenütztem Ablauf dieser Frist, oder bei Mängeln, die die Funktionalität des abgelieferten Werkes nicht massgebend beeinträchtigen, gilt das Werk als genehmigt. Bei durch Netchange zu vertretenden Mängeln, die die Funktionalität des Werkes massgebend beeinträchtigen, wird Netchange das vorrangige Recht der Nachbesserung eingeräumt. Ist eine Nachbesserung nicht möglich, so kann der Kunde nach mehrmaliger erfolgloser Nachbesserung die Minderung verlangen. Die Wandelung und die Ersatzvornahme sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist dauert 12 Monate ab Ablieferung. Nicht von Netchange zu vertreten sind Mängel, die auf höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Kunden, vom Kunden selbst veranlasste Änderungswünsche an dem Werk oder Störungen von Dritten zurückzuführen sind. Wird das Werk durch unsachgemässe Nutzung, übermässige Beanspruchung oder Eingriffe des Kunden, dessen Hilfspersonen oder Dritter abgeändert, so erlischt die Gewährleistungspflicht und die Haftung von Netchange automatisch. Netchange garantiert nicht, dass vom Kunden in Zusammenhang mit dem bestellten Werk geplante Erfolge erreicht werden.
6. Haftung
A. Allgemein
Die Haftung der Netchange ist, sofern nicht etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wurde, ausgeschlossen. Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht soweit die Schadensursache auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Bei durch Hilfspersonal verursachten Schäden wird jede Haftung ausgeschlossen. Auf keinen Fall gilt die Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden, wie Datenverluste, entgangener Gewinn, usw.
B. Für Mietobjekte
Der Kunde haftet für alle Schäden an der Mietsache, welche durch unsachgemässen oder vertragswidrigen Gebrauch derselben entstanden sind. Für die übrigen Schäden haftet der Kunde, soweit er nicht beweist, dass der Schaden ohne sein Verschulden eingetreten ist. Hat der Kunde für einen Totalschaden oder einen sonstigen Untergang der Mietsache einzustehen, so hat er den Wiederbeschaffungswert der Mietsache zu ersetzen. Die Netchange haftet für den funktionstüchtigen und betriebssicheren Zustand der Mietsache zum Zeitpunkt der Übergabe. Für Schäden, die dem Kunden aus dem Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet die Netchange nicht, es sei denn, die Netchange hat den Schaden aufgrund von Absicht oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten.
7. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise sind Richtpreise, die laufend dem Markt angepasst werden. Sie verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), inklusive Mehrwertsteuer, unverpackt, unfrankiert ab Lager. Transport- und Verpackungskosten werden separat berechnet. Die Zahlung hat grundsätzlich netto per Vorauszahlung zu erfolgen.
Eingetragene Firmenkunden können gegen Vorauszahlung oder per Rechnung bezahlen. Rechnungen der Netchange werden nach 10 Tagen ab Fakturadatum fällig. Eine Verrechnung der Forderungen ist nur mit Zustimmung von Netchange zulässig.
Die Netchange ist berechtigt Leistungen zu sistieren oder vom Vertrag zurückzutreten und Leistungen in Ihren Besitz zu nehmen oder dem Kunden den Zugang zu solchen zu verwehren, falls der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug gerät. Netchange hat auch bei Kreditverkäufen das Recht bei nicht fristgerechter Bezahlung durch den Kunden vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Sache zurückzufordern zuzüglich eines Entgelts für die Dauer der Nutzung.
8. Beizug Dritter
Netchange ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Dritte beizuziehen, soweit dies die Gewähr des Kunden nicht schmälert.
9. Sorgfaltspflicht
Netchange haftet bei der Ausführung von ihr übertragenen Aufträgen nur für weisungskonforme, getreue und sorgfältige Ausführung. Sie verpflichtet sich jeweils zur branchenüblichen Sorgfalt.
10. Geheimhaltungspflicht
Beide Parteien sind zur Geheimhaltung von Tatsachen betreffend die Gegenpartei, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, verpflichtet. Diese Geheimhaltungspflicht besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien fort. Werden Dritte zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen beigezogen, so gilt die Geheimhaltungspflicht mindestens im gleichen Rahmen für sie.
11. Mitwirkungspflicht
Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die aus der Schlechterfüllung seiner Mitwirkungspflicht anfallen. Schadenersatzansprüche der Netchange bleiben vorbehalten. Den Kunden treffen die üblichen Mitwirkungspflichten. Insbesondere hat der Netchange Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren und die nötigen Ressourcen wie namentlich Strom zur Verfügung zu stellen.
Weiter ist Kunde verpflichtet, die Netchange über bevorstehende Störungen, wie namentlich Strom- oder Internetunterbrüche, die Leistungen der Netchange behindern könnten, zu unterrichten. Verstösst der Kunde gegen diese Meldepflicht, so entfällt jegliche damit in Zusammenhang stehende Haftung der Netchange.
12. Datenschutz
A. Allgemein
Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung der IT-Dienstleistung durch Netchange zu einer Bearbeitung personenbezogener Daten über ihn, seine Mitarbeiter, Kunden, Hilfspersonen und Lieferanten führen kann (nachfolgend «Kundendaten»).
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass solche Daten zur Anbahnung und Abwicklung der Geschäftsbeziehung mit Netchange verwendet und zu diesem Zweck auch Dritten bekannt gegeben werden können. Netchange wird in solchen Fällen durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen für die Gewährleistung des Datenschutzes sorgen. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzes zu befolgen.
Sofern eine Auftragsdatenbearbeitung erfolgt, schliessen die Parteien einen separaten Auftragsdatenbearbeitungsvertrag (kurz: ADV oder AVV).
Netchange kommt einer allfälligen Informationspflicht mit der Datenschutzerklärung auf der Internetseite von Netchange (<netchange.ch>) nach.
B. Einwilligung für konkrete Datenbearbeitungsvorgänge
Der Kunde willigt ein, dass Netchange:
- Kundendaten per E-Mail empfängt oder weitergibt;
- Kundendaten zu Marketingzwecken bearbeitet, namentlich zum Versand von Newslettern oder auf die Bedürfnisse des Kunden angepasste Angebote;
- Kundendaten zu Inkassozwecken oder buchhalterischen Zwecken an Dritte bekannt gibt;
- Auskünfte über den Kunden auch von Dritten einholen darf (bspw. aus Auskunfteien und öffentlichen Registern);
- Kundendaten auf Public-Clouds speichert, wobei Netchange sicherstellt, dass der Public-Cloudanbieter einen angemessenen Datenschutz gewährleistet.
C. Drittdienstleistungen
Bezieht der Kunde über Netchange Lizenzen von Drittanbietern, so kann Netchange Daten über den Kunden an diese Dritte weitergeben, insoweit dies für die Erbringung von deren Dienstleistungen notwendig ist.
Bezieht der Kunde über Netchange Public-Clouddienste, ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Public-Cloudanbieter den Datenschutz gewährleistet und hierfür angemessene technisch-organisatorische Massnahmen ergreift.
D. Widerruf
Der Kunde kann seine Einwilligung bezüglich der Datenbearbeitung zu Marketingzwecken jederzeit widerrufen.
E. Herausgabe von Daten
Die Herausgabe von personenbezogenen Daten des Kunden (oder dessen Mitarbeiter, Kunden, Hilfspersonen und Lieferanten) an den Kunden sowie der Zugriff auf diese darf von Netchange erst erfolgen, wenn die Geschäftsleitung des Kunden dieser Bearbeitung vorgängig einzeln und in Kenntnis der betroffenen, personenbezogenen Daten zugestimmt hat.
F. Aufbewahrungsdauer
Netchange bewahrt geschäftliche Kommunikation, geschlossene Verträge und Buchungsbelege bis zu 10 Jahren auf. Soweit Netchange solche Daten nicht mehr zur Durchführung der Dienstleistungen benötigt, werden die Daten gesperrt. In diesem Fall, verwendet Netchange die Daten nur noch für Zwecke der Rechnungslegung und für Steuerzwecke.
Weitere Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Datenschutz sind in einem allfälligen Auftragsdatenbearbeitungsvertrag zwischen den Parteien geregelt.
13. Beendigung der Zusammenarbeit
Einzelaufträge enden mit ihrer Erfüllung.
Soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde, kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Macht der Kunde von diesem Recht Gebrauch, so hat er Netchange die bereits geleistete Arbeit zu vergüten und Netchange in vollem Umfang schadlos zu halten.
Jede Partei ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die andere Partei einen Nachlassvertrag abschliesst, Gläubigerschutz beantragt oder wenn über sie der Konkurs eröffnet wird.
14. Schlussbestimmungen
A. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, Lieferausfälle, behördliche Massnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare oder schwerwiegende Ereignisse befreien die Netchange für die Dauer ihrer Wirkung von ihrer Leistungspflicht. Allfällige Fristen und Termine werden für die Dauer der Wirkung erstreckt. Netchange trifft diesbezüglich keine Haftung.
B. Änderung des Vertrages
Netchange ist berechtigt, diese AGB jederzeit anzupassen. Die Änderungen werden dem Kunden in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert vier Wochen seit Bekanntgabe der Änderung in Textform Widerspruch erhebt.
Übt der Kunde das Widerspruchsrecht aus, so besteht der Vertrag mit den aktuellen AGB weiter. Netchange ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
C. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegenden AGB unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Geschäftsdomizil von Netchange. Diese hat das Recht, den Kunden bei allfälligen Ansprüchen auch beim zuständigen Gericht an dessen Domizil oder jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
D. Auslegung des Vertrages
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein, so lässt das die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.
Version 1.1: August 2023